Ab dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) geschult sind. Die neue EU-Regelung zielt darauf ab, den sicheren Einsatz von KI zu gewährleisten und Risiken zu minimieren. Doch welche Schritte sind jetzt erforderlich?
Ab dem 2. Februar 2025 tritt ein entscheidender Teil der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen oder betreiben, sind dann verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendige Kompetenz im Umgang mit KI verfügen. Ziel dieser Regelung ist es, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen zu fördern und mögliche Risiken durch unsachgemäße Nutzung zu minimieren.
Diese Vorgabe gilt nicht nur für Hochrisiko-KI, sondern betrifft alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die beruflich genutzt werden. Laut Artikel 4 der Verordnung müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter durch gezielte Schulungen oder Weiterbildungsprogramme ausreichend auf den sachkundigen Umgang mit KI vorzubereiten. Dabei soll besonderes Augenmerk auf technische, rechtliche und ethische Aspekte gelegt werden, die für den sicheren Betrieb und die Nutzung von KI-Systemen essenziell sind. Ein einfaches Selbststudium wird in diesem Zusammenhang als nicht ausreichend angesehen.
Die Verordnung unterstreicht damit die zunehmende Bedeutung von Fachwissen und Verantwortung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz und fordert Unternehmen dazu auf, proaktiv zu handeln, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Fazit:
Die europäische KI-Verordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, öffnet aber gleichzeitig Türen für Wachstum und Innovation. Durch frühzeitige Investitionen in Schulungen und interne Strukturen können Unternehmen nicht nur den Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die Regelung ist ein wichtiger Schritt, um den sicheren und ethischen Einsatz von KI in der EU zu gewährleisten.
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